Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – REGLASS GmbH

  • Allgemein
    Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und REGLASS GmbH.
    Die Firma bietet verschiedene Dienstleistungen zur professionellen Behebung von Glasschäden an.
    Werden die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch genommen, so kommt ein Vertrag auf jeden Fall zustande.
  • Offerte
    Eine Offerte ist an sich kostenfrei. Die vom Auftraggeber*in unterzeichnete Kopie der Offerte gilt als Vertrag. Mit der unterzeichneten Offerte gilt auch, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert wurden.
    Offerten sind kostenpflichtig für Gutachten, Gerichte, Versicherungen etc.
  • Dienstleistung
    3.1 Dienstleistungserbringung
    REGLASS GmbH erfüllt die Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung.Alle Arbeiten werden durch qualifizierte Mitarbeiter*innen der Firma ausgeführt.Die Firma behält sich vor, Arbeiten nicht anzunehmen und auszuführen, wenn diese fachlich oder technisch nicht realisierbar sind.

     

    Der Glassanierungstechniker*in hat die Kompetenz, die Arbeit einzustellen, wenn er oder sie feststellt, dass ein Glasbruch wahrscheinlich oder kein befriedigendes Resultat der Sanierung möglich ist.

  • 3.2 Arbeitsbedingungen
    REGLASS GmbH benötigt für die Arbeiten im Freien während mindestens 6-8 Stunden natürliches Licht (Sonne) und eine Mindesttemperatur von 5°C, um die Arbeiten erfolgreich durchführen zu können. REGLASS GmbH gibt daher keine verbindlichen Durchführungstermine bekannt.
  • 3.3 Arbeitsweise
    Die Schäden werden durch einen chemisch-physikalischen Schleif- und Polierprozess bearbeitet. Es wird nur die notwendige Materialdicke abgetragen, damit die notwendige Restglasdicke erhalten bleibt. Der Auftraggeber*in muss vor Aufnahme der Arbeiten empfindliche Materialien, wie Böden und Verputze, deklarieren, damit sie dementsprechend geschützt werden.
    Bei den Schleifarbeiten kommt es zu Veränderungen in der Glasoberfläche. Diese Veränderungen sind je nach Lichteinstrahlung und Sichtwinkel zu erkennen. In der Regel ist es für den Betrachter*in nicht sichtbar oder störend und entspricht den Beurteilungskriterien der Glas-Norm 01 für nicht gestörte Durchsicht.
  • Preise / Mehrkosten
    Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und entsprechen den offerierten Beträgen. Separat werden die Kosten verrechnet, welche nicht direkt die Arbeiten an der Scheibe entsprechen, wie Regiearbeit, Fahrt- und andere Kosten. Sie sind in der Offerte aufgeführt. Steighilfen, wie Krane, Lifte, Gerüste, Abdeckungen etc. sind bauseitig zu stellen oder werden separat offeriert.
  • Sämtliche offerierten Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
  • Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. REGLASS GmbH behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
    In der Regel sind die offerierten Kosten durch REGLASS GmbH garantiert. Entstehen Mehrkosten, die nicht voraussehbar sind, übernimmt der Kunde oder die Kundin die Mehrkosten. Der Auftragnehmer*in ist sofort über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendungen zu informieren.
 
  • Verrechnung
  • Nach Beendigung des Auftrages wird dem Kunden oder der Kundin eine Rechnung gestellt.
    Bei Aufträgen ab CHF 3000.- können Abschlagszahlungen verlangt werden.
    REGLASS GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, eine Vorauszahlung zu verlangen.
    Die Kunden sind verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von dreissig Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    Erfolgt innerhalb der genannten Zahlungsfrist keine Zahlung, wird der Kunde oder die Kundin abgemahnt. Wird innerhalb in der Abmahnung genannte Frist, die Rechnung nicht beglichen, kommt der Kunde oder die Kundin automatisch in Verzug.
    Ab Zeitpunkt des Verzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % des Gesamtbetrages verrechnet.
    Bei Zahlungsverzug steht REGLASS GmbH das Recht zu, die Dienstleistungserbringung zu verweigern.
    Die Verrechnung des verrechneten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden oder der Kundin gegen REGLASS GmbH ist nicht zulässig.
  • Haftung REGLASS GmbH
    Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
    Entspricht die sanierte Stelle nach der Ausführung der Arbeiten nicht der Glas Norm 01 oder geht die sanierte Stelle zu Bruch, werden keine Aufwendungen für die an dieser Scheibe geleisteten Arbeiten berechnet.
    Bei den beschädigten Glasscheiben können Spannungen und Schwachstellen vorhanden sein, die zu einem Bruch und Ersatz der Scheibe führen können. Der Ersatz von der Firma bearbeiteten Scheibe, die während der Arbeiten zu Bruch geht und auch eventuell dadurch entstandene Folgekosten, trägt der Kunde oder die Kundin. Ein solcher Fall tritt äusserst selten ein und ist auf eine bereits vorhandene Beschädigung oder Verletzung der Scheibe zurückzuführen.
  • Datenschutz
    Beide Parteien verpflichten sich alle Informationen im Zusammenhang mit den Leistungen vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Vertrages. Die Firma darf die im Vertragsschluss aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Hat der Kunde oder die Kundin es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden.
    Änderungen AGB
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist.
    Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB in keiner Weise davon berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch die wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
    Geltendes Recht / Gerichtsstand
    Die Dienstleistungen der Firma REGLASS GmbH unterstehen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen ist das Gericht am Sitz von REGLASS GmbH.